I) Funktion des Spielerrates
Der Spielerrat UNItopias ist ein Vermittlungs- und Kommunikationsorgan
zwischen den Spielern und zwischen Spielern und Pantheon.
Als gewaehltes Beratungsorgan hat der Rat die Aufgabe, sich Problemen
anzunehmen, die Spieler oder Spieler und Goetter betreffen. Das
Pantheon entscheidet eigenstaendig, wann der Spielerrat zu internen
Diskussionen hinzugezogen werden soll.
II) Rechte und Pflichten des Spielerrates
Die Mitglieder des Spielerrates haben alle Informationen, Daten o.ae.,
die ihnen von Spielern oder Goettern anvertraut werden objektiv und
vertraulich zu behandeln.
Es ist den Mitgliedern des Spielerrates nicht erlaubt, Informationen,
die ihnene in ihrer Funktion als Ratsmitglied zukommen zu ihrem
persoenlichen Vorteil zu missbrauchen.
Der Spielerrat hat sich ausnahmslos allen, von Spieler- oder
Pantheonsseite gestellten Auftraegen, Anfragen, Vorschlaegen
usw. anzunehmen und eine Loesung des Problems zu ermoeglichen. Dies
bedeutet, dass er den beteiligten Parteien, Charakteren, Personen die
unterschiedlichen Meinungen vermittelt sowie seine beratende Meinung
dazu aeussert.
Der Spielerrat vertritt seine Meinung geschlossen in der
Oeffentlichkeit und hat durch geeignete Massnahmen kenntlich zu
machen, dass es sich dabei um die Meinung des gesamten Rates
handelt.
Der Spielerrat ist gegenueber den Spielern rechenschaftspflichtig und
muss regelmaessige Berichte ueber seine Arbeit veroeffentlichen.
III) Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder
Jedem Ratsmitglied steht es frei, in seiner Beratungsfunktion seine
persoenliche Meinung zu aeussern. Er hat dies allerdings kenntlich zu
machen, sofern es Verwechslung mit der Meinung des gesamten Rates
geben koennte
Ein Ratsmitglied ist verpflichtet, sich immer ueber die Meinung der
Spieler und Goetter zu den jeweiligen Themen auf dem laufenden zu
halten sowie gegebenenfalls direkt die Meinung einzelner Spieler oder
Goetter zu einem Problem einzuholen.
IV) Zustaendigkeit des Spielerrates
Der Spielerrat ist Ansprechpartner fuer alle Spieler bei allen
Problemen und Diskussionen zwischen Spielern und dem Pantheon, sowie
zwischen Spielern untereinander.
Desweiteren ist er Ansprechpartner fuer das Pantheon, um geplante Ver-
aenderungen oder bestehende Probleme zu diskutieren und aus Spieler-
sicht zu kommentieren.
Der Spielerrat fungiert als "Sprachrohr in beide Richtungen". Er hat
vor allem die Interessen der Spieler gegenuebet dem Pantheon zu
wahren, aber auch die im Dialog mit dem Pantheon erzielten Ergebnisse
bzw. Kompromisse gegenueber den Spielern zu vertreten.
Der Spielerrat ist nicht zustaendig bei,
- programmbedingten Fehlern
- dem Verlust von Objekten, Geld o.ae.
- Verlust von Charakterattributen durch Tod o.ae.
- gildeninternen Problemen
sofern dies nicht durch Verstoss von Personen gegen die Mudregeln
geschah. In solchen Faellen verweist der Spielerrat das Problem an das
Pantheon.
Sollte das Pantheon jedoch nicht auf die Probleme des betreffenden
Spielers eingehen, so ist es Aufgabe des Spielerrates, zwischen den
beiden Parteien zu vermitteln.
V) Legitimierung und Nachfolge des Spielerrates
Der Spielerrat UNItopias besteht aus sechs Spielern, die in freier und
geheimer Wahl von allen Spielern UNItopias ermittelt werden. Der
Spielerrat wird auf einen Zeitraum von 12 Monaten gewaehlt. Nach
Ablauf dieser Frist wird der Rat erneut gewaehlt, um die
Repraesentativitaet des Spielerrates zu erhalten.
Sollte ein Mitglied des Spielerrates seine Arbeit innerhalb seiner
Amtszeit niederlegen wollen oder muessen, so hat er diese dem Rat
rechtzeitig mitzuteilen.
Der gesamte Spielerrat oder einzelne Mitglieder koennen aufgrund
berechtigter und begruendeter Einwaende durch die Admins abgesetzt
werden.
Im Falle eines Ausschieds einer Person aus dem Rat, bleibt dessen
Platz unbesetzt. Veringert sich die Zahl der Ratsmitglieder auf
weniger als vier, werden sofortige Neuwahlen durchgefuehrt, um sechs
neue Ratsmitglieder zu ermitteln. Der alte Rat bleibt bis zur
Einsetzung des neu gewaehlten Rates im Amt.
VI) Wahlmodus
Die Wahl wird offiziell angekuendigt und dauert vier Wochen, beginnend
zwei Wochen nach der Ankuendigung. In den ersten beiden Wochen werden
Kandidatenvorschlaege gesammelt. Die restlichen beiden Wochen dienen
zur Stimmabgabe.
Kandidieren koennen nur Personen, die ausschliesslich
Spielercharaktere besitzen. Nicht wahlberechtigt sind Personen, die
mindestens einen Charakter im Pantheon besitzen. Eine wahlberechtigte
Person verfuegt ueber das Recht, drei Kandidaten fuer den Rat
vorzuschlagen. Waehlbar sind alle wahlberechtigten Personen. Eine
vorherige Kandidatur ist keine Vorraussetzung fuer die Wahl in den
Spielerrat. Die sechs Personen mit den meisten Wahlstimmen werden
Mitglieder des Rates.
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